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Ratgeber11 Min27. Dezember 2025Aktualisiert am 8. Oktober 2026vonSwissOfferten Redaktion

Reinigung bei Auszug: Pflichten, Checkliste und Kaution 2026

Welche Reinigungspflichten haben Sie als Mieter beim Auszug? Was ist normal und was kann der Vermieter fordern?

Reinigungspflichten bei Auszug: Was Sie wirklich tun müssen

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Umzugsreinigung mit schriftlicher Abnahmegarantie.

Geprüfte Reinigungsfirmen bestätigen die Garantie schriftlich für Ihren Auftrag. Sie sehen vor dem Entscheid, welche Firma sie gegeben hat.

  • Abnahmegarantie auf jede Anfrage: fällt die Abnahme durch, reinigt die Firma innert 5 Arbeitstagen kostenlos nach.
  • Gilt für Mängel im vereinbarten Umfang, gemeldet innert 48 Stunden mit dem Abnahmeprotokoll.
  • Bessert eine Firma nicht nach, verliert sie ihre Auszeichnung bei SwissOfferten.

Bei 37 von 70 Umzugsreinigungen in der Schweiz hatte innert 24 Stunden eine geprüfte Firma die Anfrage übernommen, im Median nach 4.4 Stunden (Mai bis September 2026).

Aus 70 Anfragen über 5 Kalendermonate, Stand 2026-09-22.

Beim Auszug herrscht oft Unsicherheit: Was muss ich reinigen? Was ist normale Abnutzung? Wann drohen Kautionsabzüge? In der Schweiz gelten klare Regeln, und doch gibt es immer wieder Streit bei der Wohnungsübergabe. Dieser Ratgeber klärt Ihre Rechte und Pflichten als Mieter.

Das Wichtigste in Kürze: Die Wohnung muss gründlich gereinigt übergeben werden, besenrein genügt in der Schweiz nicht. Für normale Abnutzung haften Sie nicht, für Schäden höchstens zum Zeitwert gemäss Lebensdauertabelle. Die häufigsten Kautionsabzüge betreffen Kalk, Backofen und Dampfabzug. Eine Reinigungsfirma mit Abnahmegarantie kostet mehr, verlagert das Abnahmerisiko aber vollständig auf die Firma. Wie der Übergabetermin selbst abläuft und was ins Protokoll gehört, zeigt der Leitfaden zur Wohnungsübergabe.

Grundsatz: "Besenrein" reicht nicht!

In der Schweiz gilt: Die Wohnung muss bei Auszug gründlich gereinigt übergeben werden. Das geht weit über "besenrein" hinaus.

Was bedeutet das konkret?

Gemäss Schweizer Mietrecht (Art. 267 OR) muss die Wohnung in einem Zustand zurückgegeben werden, der dem "gewöhnlichen Gebrauch" entspricht. Konkret heisst das: gründlich gereinigt, aber nicht neuwertig. Die Abnutzung durch normalen Gebrauch ist erlaubt und darf Ihnen nicht in Rechnung gestellt werden.

Was Sie reinigen müssen, Raum für Raum

Küche (der häufigste Streitpunkt):

  • Backofen innen und aussen (inkl. Bleche, Roste, Tür zwischen den Scheiben)
  • Dunstabzugshaube inklusive Fettfilter
  • Kühlschrank abgetaut, gereinigt und offen stehen lassen
  • Gefrierfach komplett abgetaut
  • Geschirrspüler innen (auch Sieb und Dichtung)
  • Alle Schränke innen und aussen ausgewischt
  • Arbeitsflächen, Rückwand und Fliesenspiegel fettfrei
  • Spüle und Armaturen kalkfrei
  • Abfluss frei und geruchsfrei
  • Herdplatten streifenfrei gereinigt

Bad/WC:

  • WC innen und aussen (auch hinter der Brille, Sockel, Spülkasten)
  • Dusche/Badewanne inkl. Fugen und Dichtungen
  • Lavabo und Armaturen kalkfrei
  • Spiegel streifenfrei
  • Glasduschwand kalkfrei
  • Schränke innen und aussen
  • Lüftungsgitter abgenommen und gereinigt
  • Abflüsse frei (Haare entfernen!)
  • Seifenhalter, Handtuchhalter gereinigt

Alle Räume:

  • Böden gesaugt und feucht gewischt
  • Fenster innen geputzt (Glas und Rahmen)
  • Fensterbank innen und aussen
  • Heizkörper gründlich abgestaubt (zwischen den Lamellen)
  • Steckdosen und Lichtschalter gereinigt
  • Türen, Rahmen und Zargen
  • Einbauschränke innen und aussen
  • Fussleisten abgewischt
  • Rollläden/Storen-Lamellen bei Bedarf

Aussenbereich:

  • Balkon/Terrasse gefegt und gewischt
  • Keller besenrein und geräumt
  • Waschküche (Ihr Anteil)
  • Estrich geräumt (falls vorhanden)
  • Veloraum/Abstellplatz geräumt

Was ist "normale Abnutzung"?

Das Schweizer Mietrecht unterscheidet klar zwischen normaler Abnutzung (die der Vermieter tragen muss) und übermässiger Abnutzung oder Schäden (die der Mieter zahlt).

Normale Abnutzung, dafür können Sie NICHT belastet werden:

  • Leichte Vergilbung der Wände nach mehreren Jahren
  • Minimale Gebrauchsspuren am Boden (leichte Kratzer bei Parkett)
  • Leichte Verfärbung der Fugen im Bad
  • Kleine Abriebspuren an Türrahmen und Schwellen
  • Normale Patina an Armaturen
  • Leichte Verfärbung von Kunststoffoberflächen
  • Dübellöcher in normaler Menge (Faustregel: angemessene Bilder aufhängen)

Übermässige Abnutzung, das geht zu Ihren Lasten:

  • Brandlöcher (Zigaretten)
  • Tiefe Kratzer im Parkett (Möbelschäden)
  • Wasserschäden durch eigene Schuld
  • Starke Rauchverfärbungen an Wänden und Decken
  • Schimmelbefall durch mangelhaftes Lüften
  • Beschädigte Fliesen oder Armaturen
  • Haustier-Schäden (Kratzspuren, Urinflecken)

Was Sie NICHT tun müssen

  • Neu streichen, Ausser bei starker Verschmutzung oder Raucherwohnung. Nach 8-10 Jahren muss der Vermieter ohnehin neu streichen lassen (Lebensdauer gemäss Tabelle)
  • Parkett abschleifen, Lebensdauer 15 Jahre. Normale Gebrauchsspuren sind erlaubt
  • Dübellöcher zuspachteln, Bei normaler Menge und Grösse nicht nötig (viele tun es trotzdem, um Diskussionen zu vermeiden)
  • Fenster aussen reinigen, Nur die Innenseite ist Ihre Pflicht
  • Aussenreinigung von Storen, Gehört zur normalen Hauswartung

Lebensdauertabelle, Kennen Sie Ihre Rechte

Die paritätische Lebensdauertabelle definiert, wie lange Einrichtungsgegenstände halten sollen. Ist die Lebensdauer überschritten, zahlt der Vermieter den Ersatz, nicht Sie.

BestandteilLebensdauer
Wände (Anstrich, Tapete)8-10 Jahre
Teppichboden10 Jahre
Laminatboden15 Jahre
Parkett (Abschleifen)15 Jahre
Küchengeräte15-20 Jahre
Küchenschränke25 Jahre
Sanitäranlagen (Lavabo, WC)30 Jahre
Badewanne30 Jahre
Fenster30 Jahre
TippLaden Sie die paritätische Lebensdauertabelle des Mieterverbands herunter. Sie ist die offizielle Referenz in der Schweiz und wird auch von Schlichtungsbehörden anerkannt.

Wann drohen Abzüge von der Kaution?

Die häufigsten Gründe für Kautionsabzüge:

1Kalkablagerungen im Bad (besonders Glasduschwand und Armaturen)
2Verschmutzte Dunstabzugshaube und Fettfilter
3Nicht gereinigter Backofen (eingebrannte Reste)
4Verschmutzte oder schimmlige Fugen
5Dreckige Fenster
6Nicht entkalkte Armaturen
7Voller Abfluss (Haare, Seifenreste)

Wie viel kann abgezogen werden?

Bei Reinigungsmängeln wird in der Regel der Betrag abgezogen, den eine Nachreinigung kosten würde. Das können CHF 200-800 sein, je nach Aufwand. Bei grösseren Schäden (z.B. Raucherwohnung) kann es deutlich mehr sein.

Die Abnahmegarantie, Ihre beste Absicherung

Eine professionelle Reinigung mit Abnahmegarantie ist die sicherste Option. Was eine Abnahmegarantie bedeutet:

So funktioniert sie:

1Die Reinigungsfirma reinigt Ihre Wohnung nach professionellen Standards
2Bei der Wohnungsübergabe beanstandet der Vermieter eventuelle Reinigungsmängel
3Die Firma kommt kostenlos zurück und bessert nach
4Sie sind erst zufrieden, wenn die Abnahme bestanden ist

Worauf Sie achten sollten:

  • Gilt die Garantie auch am Wochenende? (Übergaben finden oft samstags statt)
  • Wie schnell kann die Firma nachbessern? (Idealerweise innerhalb von 24 Stunden)
  • Deckt die Garantie alle Reinigungsmängel? (Nicht aber vorherige Beschädigungen)
  • Ist die Garantie schriftlich im Angebot festgehalten?

Was die Garantie NICHT abdeckt:

  • Schäden, die nichts mit der Reinigung zu tun haben (Kratzer, Löcher, etc.)
  • Mängel, die schon vor der Reinigung bestanden
  • Fensteraussenseiten (in der Regel nicht im Leistungsumfang)

Wohnungsreinigung bei Auszug: Umfang, Zeitpunkt und Kosten

Die Wohnungsreinigung bei Auszug (auch Umzugsreinigung, Endreinigung oder Auszugsreinigung) ist die letzte Reinigung der leeren Wohnung vor der Übergabe. Sie unterscheidet sich in drei Punkten von einer gewöhnlichen Reinigung:

  • Die Wohnung ist leer. Gereinigt wird erst, wenn alle Möbel draussen sind. Sonst bleiben genau die Flächen aus, die bei der Abnahme geprüft werden.
  • Der Massstab ist das Abnahmeprotokoll, nicht der Augenschein. Backofen, Dampfabzug, Kalk und Fugen entscheiden über die Abnahme, nicht der erste Eindruck.
  • Der Termin ist gesetzt. Die Reinigung muss vor der Übergabe fertig sein, und die Übergabe verschiebt sich nicht.

Wohnungsreinigung nach Auszug oder davor? Danach, also nach dem Möbeltransport, und vor der Übergabe. Wer vorher reinigen lässt, hat nach dem Auszug der Möbel in aller Regel wieder Schmutz und Kratzspuren in der Wohnung.

Wann beauftragen? Zwei bis drei Wochen vor der Übergabe, am Monatsende und in der Umzugssaison drei bis vier Wochen. Legen Sie den Reinigungstermin nach Möglichkeit ein bis zwei Tage vor die Abnahme, damit eine Nachbesserung überhaupt noch Platz hat.

Was kostet sie? Für eine 3-Zimmer-Wohnung (ca. 70 m²) liegt der Modellrichtwert schweizweit bei CHF 810-1'120, für eine 3.5-Zimmer-Wohnung (85 m²) bei CHF 980-1'360. In Zürich und Genf liegen die Preise darüber, die Werte für den Kanton Zürich stehen im Ratgeber Reinigungskosten Zürich.

Das sind Modellrichtwerte und keine Offerten. Was Reinigungsfirmen über SwissOfferten für eine Umzugsreinigung tatsächlich offeriert haben, steht weiter unten auf dieser Seite, je Wohnungsgrösse und je Kanton mit Anzahl Offerten, Anzahl Firmen und Zeitraum. Halten Sie sich im Zweifel an die gemessene Zahl.

Selbst reinigen oder Profi beauftragen?

Selbst reinigenProfessionelle Reinigung
Kosten (3-Zi.)CHF 50-100 (Material)CHF 810-1'120
Zeitaufwand8-12 Stunden4-6 Stunden (Profis)
AbnahmegarantieNeinJa
QualitätVariabelProfessionell
Risiko AbzügeHochMinimal
StressfaktorHochTief

Wann sich der Profi lohnt:

  • Wenn Sie wenig Erfahrung mit gründlicher Reinigung haben
  • Bei starker Verkalkung oder Verschmutzung
  • Wenn der Termin knapp ist
  • Wenn Sie sich den Stress ersparen wollen
  • Bei hoher Kaution (die Investition schützt Ihre Kaution)

Detaillierte Preise nach Wohnungsgrösse und Region finden Sie im Ratgeber Umzugsreinigung Kosten Schweiz.

Was tun bei ungerechtfertigten Abzügen?

Wenn Sie mit einem Kautionsabzug nicht einverstanden sind:

1Schriftlich widersprechen, Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung
2Protokoll und Fotos prüfen, Vergleichen Sie mit dem Einzugsprotokoll
3Lebensdauertabelle anwenden, Ist der Gegenstand abgeschrieben?
4Schlichtungsbehörde einschalten, Kostenlos oder sehr günstig in jedem Kanton
5Mieterverband kontaktieren, Unterstützung für Mitglieder

Die Übergabe selbst: Protokoll nicht vergessen

Die beste Reinigung nützt wenig, wenn bei der Übergabe nichts sauber dokumentiert wird. Gehen Sie mit der Verwaltung Raum für Raum durch und halten Sie jeden Befund sofort schriftlich fest: Die Vermieterschaft muss Mängel bei der Übergabe sofort geltend machen (Art. 267a OR), sonst verliert sie ihre Ansprüche. Fotografieren Sie alles Festgehaltene mit Datum.

Den kompletten Ablauf mit allen Rechten und Pflichten finden Sie im Leitfaden zur Wohnungsübergabe, dort gibt es auch ein Übergabeprotokoll als PDF-Druckvorlage mit Schlüsselliste, Mängelliste und Unterschriftenfeldern. Für die Vorbereitung hilft die Checkliste Wohnungsübergabe.

Fazit

Die Reinigung bei Auszug sollte gründlich sein, aber Sie müssen keine Neuwertig-Reinigung abliefern. Kennen Sie Ihre Rechte, nutzen Sie die Lebensdauertabelle und investieren Sie lieber in eine professionelle Reinigung mit Abnahmegarantie, als Kautionsabzüge zu riskieren.

TippÜber SwissOfferten erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Offerten von geprüften Reinigungsfirmen mit Abnahmegarantie aus Ihrer Region.

Was Reinigungsfirmen tatsächlich offerieren

Diese Zahlen stammen nicht aus einer Schätzung, sondern aus echten Offerten, die Reinigungsfirmen über SwissOfferten an Kundinnen und Kunden geschickt haben.

Tatsächlich offeriert
CHF 850 - 920

Aus 37 Offerten von 26 Reinigungsfirmen, Mai bis Oktober 2026.

Nach Wohnungsgrösse

WohnungsgrösseTatsächlich offeriertOffertenFirmen
2.5 ZimmerCHF 590 - 67088
3.5 ZimmerCHF 750 - 80099
4.5 ZimmerCHF 985 - 1'0451212
5.5 ZimmerCHF 1'05933

Nach Kanton

KantonTatsächlich offeriertOffertenFirmen
AargauCHF 849 - 95055
LuzernCHF 950 - 99054
St. GallenCHF 900 - 95055
SolothurnCHF 710 - 78543
WaadtCHF 650 - 85033
ZürichCHF 750 - 8001310

Erhebung: alle Offerten, die Reinigungsfirmen über SwissOfferten an Kundinnen und Kunden gesendet haben, unabhängig davon, ob sie angenommen wurden. Angegeben ist der Median der offerierten Unter- und Obergrenzen. Veröffentlicht wird eine Zahl erst ab drei Offerten von drei verschiedenen Firmen.

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Diese Daten zitieren
SwissOfferten. "Reinigung bei Auszug: Pflichten, Checkliste und Kaution 2026." swissofferten.ch, 2026. https://www.swissofferten.ch/blog/reinigung-bei-auszug-was-muss-ich

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich als Mieter bei Auszug reinigen?
Küche inkl. Backofen und Kühlschrank, Bad inkl. Fugen und Armaturen, alle Böden, Fenster (innen), Storen, Schränke innen und aussen, Sockelleisten und Lichtschalter.
Was ist normale Abnutzung und was muss ich nicht reinigen?
Leichte Verfärbungen, kleine Kratzer im Parkett und vergilbte Silikonfugen gelten als normale Abnutzung. Diese dürfen nicht von der Kaution abgezogen werden.
Was ist eine Abnahmegarantie bei der Auszugsreinigung?
Die Reinigungsfirma garantiert, dass der Vermieter die Wohnung abnimmt. Falls Nacharbeiten nötig sind, werden diese kostenlos durchgeführt.
Was kostet eine Wohnungsreinigung bei Auszug?
Für eine 3-Zimmer-Wohnung (ca. 70 m²) liegt der Modellrichtwert schweizweit bei CHF 810-1'120, für eine 3.5-Zimmer-Wohnung (85 m²) bei CHF 980-1'360. In Zürich und Genf liegen die Preise darüber. Umzugsreinigung, Endreinigung und Auszugsreinigung bezeichnen dabei dieselbe Leistung.
Wohnungsreinigung vor oder nach dem Auszug?
Nach dem Auszug, also nach dem Möbeltransport, und vor der Übergabe. Gereinigt wird die leere Wohnung, sonst bleiben genau die Flächen aus, die bei der Abnahme geprüft werden. Legen Sie den Reinigungstermin nach Möglichkeit ein bis zwei Tage vor die Abnahme, damit eine Nachbesserung noch Platz hat.
Wie früh muss ich die Reinigung für den Auszug buchen?
Zwei bis drei Wochen vor der Übergabe. Am Monatsende und in der Umzugssaison sind gute Firmen drei bis vier Wochen im Voraus ausgebucht.

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Übergabeprotokoll für die Wohnungsübergabe

Das vollständige Protokoll zum Ausdrucken: Raum für Raum, mit Schlüsselliste, Mängelliste und Unterschriftenfeldern.

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