Reinigung der Mietwohnung: Was sagt das Schweizer Recht?
Das Schweizer Obligationenrecht (OR) regelt die Pflichten von Mietern und Vermietern. Bei der Reinigung gibt es häufig Unsicherheiten. Dieser Ratgeber klärt Ihre Rechte und Pflichten.
Während der Mietdauer
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Kostenlose Offerten erhaltenPflichten des Mieters
Gemäss OR Art. 257f ist der Mieter verpflichtet, die Sache sorgfältig zu gebrauchen. Das bedeutet:
- Regelmässige Reinigung der Wohnung
- Vermeidung von Schäden durch mangelnde Pflege
- Lüften zur Vermeidung von Schimmel
Was der Vermieter nicht verlangen darf
- Professionelle Reinigung während der Mietdauer
- Bestimmte Reinigungsmittel oder -methoden
- Häufigkeit der Reinigung (solange die Wohnung gepflegt ist)
Bei Auszug
Die Rückgabepflicht (OR Art. 267)
Der Mieter muss die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Das heisst:
- Gründliche Reinigung aller Räume
- Normale Abnutzung ist zulässig und geht nicht zu Lasten des Mieters
- Schäden (über normale Abnutzung hinaus) müssen behoben werden
Was bedeutet «besenrein»?
Der Begriff «besenrein» ist rechtlich nicht klar definiert, wird aber allgemein so verstanden:
- Böden gesaugt und gewischt
- Küche gereinigt (inkl. Geräte)
- Bad/WC geputzt
- Fenster gereinigt
- Keine persönlichen Gegenstände zurückgelassen
In der Praxis erwarten die meisten Vermieter mehr als «besenrein» – eine gründliche Reinigung aller Oberflächen wird vorausgesetzt.
Kaution und Reinigung
Wann darf der Vermieter Kaution einbehalten?
- Nur bei Schäden über die normale Abnutzung hinaus
- Nur wenn die Reinigung mangelhaft ist
- Der Vermieter muss den Schaden innert angemessener Frist melden
Lebensdauer-Tabelle
Die paritätische Lebensdauer-Tabelle bestimmt, wie lange etwas halten muss:
- Wandanstrich: 8 Jahre → nach 8 Jahren kein Kautionsabzug für Malerarbeiten
- Teppichboden: 10 Jahre → nach 10 Jahren vollständig abgeschrieben
- Parkett: 20–25 Jahre
Tipps zum Kautionsschutz
Professionelle Reinigung: Lohnt sich das?
Eine professionelle [Umzugsreinigung](/umzugsreinigung) mit Abnahmegarantie kostet CHF 400–800 für eine 3.5-Zimmer-Wohnung. Kautionsabzüge wegen Reinigungsmängeln können CHF 500–2'000 betragen. Die Rechnung ist einfach.
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