Was sagt das Gesetz? OR 267 im Überblick
Wenn Sie eine Mietwohnung in der Schweiz zurückgeben, regelt Art. 267 des Obligationenrechts (OR) Ihre Pflichten. Der Gesetzestext ist kurz, hat aber weitreichende Konsequenzen:
> Art. 267 OR, Abs. 1: *«Der Mieter muss die Sache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt.»*
Das bedeutet: Sie müssen die Wohnung sauber und in ordentlichem Zustand zurückgeben. Normale Abnutzung dürfen Sie dem Vermieter nicht ersetzen — ausserordentliche Verschmutzung oder Schäden hingegen schon.
Vertragsgemässer Gebrauch: Was ist normal?
Die Rechtsprechung unterscheidet klar zwischen normaler Abnutzung und übermässiger Abnützung:
Normale Abnutzung (vom Vermieter zu tragen):
- Leichte Verfärbungen an Wänden durch Möbelstellung
- Kleine Kratzer im Parkett durch normalen Gebrauch
- Vergilbte Silikonfugen nach mehreren Jahren
- Leicht abgenutzte Teppichböden in Laufzonen
- Verblasste Farbe an sonnenbeschienenen Wänden
Übermässige Abnützung (vom Mieter zu tragen):
- Starke Verschmutzung von Küche oder Bad
- Nikotinflecken an Wänden und Decken
- Brandlöcher oder grosse Kratzer im Boden
- Schimmel durch mangelhaftes Lüften (sofern nicht baubedingt)
- Kalkschäden durch unterlassene Entkalkung
«Besenrein» vs. professionelle Reinigung
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Kostenlose Offerten erhaltenWas bedeutet «besenrein»?
Der Begriff «besenrein» hat keine gesetzliche Definition, hat sich aber in der Schweizer Mietpraxis etabliert. Er bedeutet:
- Alle Räume sind gesaugt oder gewischt
- Grober Schmutz und Staub sind entfernt
- Küche und Bad sind grundgereinigt
- Schränke und Abstellräume sind leer und ausgewischt
Achtung: «Besenrein» reicht für eine Wohnungsabnahme fast nie aus. In der Praxis erwarten Verwaltungen und Vermieter eine gründliche Reinigung, die deutlich über «besenrein» hinausgeht.
Was wird bei der Abnahme tatsächlich geprüft?
Bei einer typischen Wohnungsabnahme in der Schweiz prüft die Verwaltung oder der Vermieter diese Punkte besonders genau:
Küche (häufigster Beanstandungsgrund):
- Backofen innen und aussen — keine Fettreste oder Eingebranntes
- Dunstabzugshaube und Fettfilter — fettfrei
- Kühlschrank und Gefrierfach — abgetaut, sauber, geruchsfrei
- Schubladen und Schränke — innen sauber ausgewischt
- Abfluss — frei und geruchsfrei
- Kochfeld — keine Verkrustungen
Bad und WC:
- Armaturen und Duschkopf — kalkfrei
- Fugen — sauber und schimmelfrei
- WC — innen und aussen gereinigt, Kalkrand entfernt
- Lavabo — sauber, Abfluss frei
- Lüftungsgitter — staubfrei
Alle Räume:
- Fenster innen — streifenfrei (Rahmen, Glas, Falze)
- Heizkörper — staubfrei, auch zwischen Lamellen
- Steckdosen und Lichtschalter — fleckenfrei
- Sockelleisten — staubfrei
- Einbauschränke — innen und aussen sauber
- Rollläden und Storen — gereinigt
Professionelle Reinigung: Empfehlung oder Pflicht?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine professionelle Reinigungsfirma zu beauftragen. Sie dürfen die Reinigung selbst durchführen. Allerdings bietet eine professionelle Umzugsreinigung entscheidende Vorteile:
Kautionsabzüge: Was darf der Vermieter abziehen?
Grundsätze zum Kautionsabzug
Die Kaution (Mieterdepot) wird auf einem Sperrkonto bei einer Bank hinterlegt und darf maximal drei Monatsmieten betragen (Art. 257e OR). Bei Rückgabe darf der Vermieter nur unter bestimmten Voraussetzungen Abzüge machen:
- Mängel müssen protokolliert sein — Im Abnahmeprotokoll muss der Mangel vermerkt sein
- Zeitwert beachten — Der Vermieter kann nur den Zeitwert abziehen, nicht den Neuwert
- Lebensdauertabelle anwenden — Die paritätische Lebensdauertabelle des HEV und MV bestimmt die zulässige Abzugshöhe
- Frist einhalten — Der Vermieter muss Forderungen innert angemessener Frist geltend machen
Die Lebensdauertabelle: So funktioniert sie
Die paritätische Lebensdauertabelle legt fest, wie lange bestimmte Einrichtungen und Materialien halten sollten. Nach Ablauf der Lebensdauer muss der Vermieter die Erneuerung vollständig selbst bezahlen — selbst bei Beschädigung durch den Mieter.
| Objekt | Lebensdauer | Beispiel |
|---|---|---|
| Wandfarbe (Dispersion) | 8–10 Jahre | Nach 8 Jahren: kein Abzug für Neuanstrich |
| Teppichboden (Mietwohnung) | 10 Jahre | Nach 7 Jahren: nur 30 % zu Lasten des Mieters |
| Parkett (Versiegelung) | 10–15 Jahre | Nach 5 Jahren: ca. 50–65 % zu Lasten des Mieters |
| Küche (Geräte) | 15–20 Jahre | Nach 15 Jahren: kein Abzug für Ersatz |
| Badezimmer (Keramik) | 30–40 Jahre | Sehr selten amortisiert |
| Silikonfugen | 8–10 Jahre | Nach 8 Jahren: Erneuerung Sache des Vermieters |
| Reinigung (bei Mängeln) | — | Nur effektive Nachreinigungskosten |
Wichtig: Beim Thema Reinigung gibt es keine Lebensdauer. Wenn die Wohnung bei der Abnahme unzureichend gereinigt ist, kann der Vermieter die Kosten einer Nachreinigung von der Kaution abziehen — und zwar vollständig, weil Reinigung kein Verschleissgegenstand ist.
Typische Kautionsabzüge wegen Reinigungsmängeln
| Reinigungsmangel | Typischer Abzug |
|---|---|
| Küche nicht gereinigt (Backofen, Abzug) | CHF 150 – 300 |
| Bad und WC unzureichend | CHF 100 – 200 |
| Fenster nicht geputzt | CHF 80 – 200 |
| Keller / Estrich nicht besenrein | CHF 50 – 100 |
| Gesamte Nachreinigung (3-Zi.-Wohnung) | CHF 500 – 900 |
Praxis-Tipp: Eine professionelle Umzugsreinigung kostet CHF 450–700 für eine 3-Zimmer-Wohnung. Eine Nachreinigung durch den Vermieter wird deutlich teurer verrechnet — oft CHF 700–1'000 — weil Kurzfristigkeit und Verwaltungsaufwand einkalkuliert werden.
Das Abnahmeprotokoll: Ihr wichtigstes Dokument
So schützen Sie sich bei der Übergabe
Das Abnahmeprotokoll wird bei der Wohnungsübergabe gemeinsam vom Mieter und Vermieter (oder Verwaltung) erstellt. Beachten Sie:
Wichtige Frist: 30 Tage für Kautionsfreigabe
Erhebt der Vermieter keine Ansprüche, muss die Bank die Kaution nach Ablauf eines Jahres freigeben — oder sofort, wenn beide Parteien die Freigabe unterschreiben. In der Praxis dauert die Abwicklung wenige Wochen, wenn keine Mängel bestehen.
Schlichtungsstelle: Ihre Anlaufstelle bei Streit
Wann Sie die Schlichtungsstelle einschalten sollten
Wenn Sie sich mit dem Vermieter nicht einigen können — zum Beispiel über die Höhe eines Kautionsabzugs wegen angeblich ungenügender Reinigung — können Sie die amtliche Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse anrufen. Das Verfahren ist:
- Kostenlos für beide Parteien
- Schnell — In der Regel innert 30 Tagen wird eine Verhandlung angesetzt
- Obligatorisch — Vor einem Gerichtsverfahren muss immer zuerst die Schlichtung versucht werden (Art. 197 ZPO)
- Niederschwellig — Kein Anwalt nötig
Häufig gestellte Fragen
Kann mich der Vermieter zwingen, eine professionelle Reinigung zu beauftragen?
Nein. Gemäss OR 267 schulden Sie ein Ergebnis (saubere Wohnung), nicht eine bestimmte Art der Reinigung. Sie dürfen selbst reinigen. Klauseln im Mietvertrag, die eine professionelle Reinigung vorschreiben, sind nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht durchsetzbar, wenn die Wohnung auch ohne Profi tadellos sauber ist.
Was passiert, wenn ich bei der Abnahme nicht dabei sein kann?
Sie können eine Vertrauensperson mit schriftlicher Vollmacht schicken. Falls Sie unentschuldigt fernbleiben, kann die Verwaltung die Abnahme allein durchführen. Das ist riskant: Sie haben dann kaum Möglichkeiten, beanstandete Mängel zu bestreiten.
Darf der Vermieter die Kaution für eine Nachreinigung einbehalten, obwohl ich gereinigt habe?
Nur wenn tatsächliche Mängel im Abnahmeprotokoll festgehalten wurden. Pauschale Abzüge ohne konkrete Beanstandungen sind unzulässig. Wenn Sie widersprechen, muss der Vermieter den Mangel und die Kosten nachweisen. Bei Uneinigkeit hilft die Schlichtungsstelle.
Wie lange hat der Vermieter Zeit, Mängel zu reklamieren?
Offensichtliche Mängel (z. B. ungeputzte Fenster) muss der Vermieter bei der Abnahme rügen. Versteckte Mängel (z. B. verschimmelter Bereich hinter einem nicht entfernten Möbelstück) kann er innert angemessener Frist — in der Praxis 2–3 Tage — nachträglich melden (Art. 267a OR).
Fazit: So vermeiden Sie Probleme bei der Wohnungsrückgabe
Die beste Strategie ist eine gründliche Reinigung — ob selbst oder professionell — und eine sorgfältige Dokumentation bei der Übergabe. Wer auf Nummer sicher gehen will, investiert in eine professionelle Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie. So sind Sie gegen Kautionsabzüge geschützt und sparen sich den Ärger mit der Schlichtungsstelle.
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