Reinigungspflichten bei Auszug: Was Sie wirklich tun müssen
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Beim Auszug herrscht oft Unsicherheit: Was muss ich reinigen? Was ist normale Abnutzung? Wann drohen Kautionsabzüge? In der Schweiz gelten klare Regeln, und doch gibt es immer wieder Streit bei der Wohnungsübergabe. Dieser Ratgeber klärt Ihre Rechte und Pflichten als Mieter.
Das Wichtigste in Kürze: Die Wohnung muss gründlich gereinigt übergeben werden, besenrein genügt in der Schweiz nicht. Für normale Abnutzung haften Sie nicht, für Schäden höchstens zum Zeitwert gemäss Lebensdauertabelle. Die häufigsten Kautionsabzüge betreffen Kalk, Backofen und Dampfabzug. Eine Reinigungsfirma mit Abnahmegarantie kostet mehr, verlagert das Abnahmerisiko aber vollständig auf die Firma. Wie der Übergabetermin selbst abläuft und was ins Protokoll gehört, zeigt der Leitfaden zur Wohnungsübergabe.
Grundsatz: "Besenrein" reicht nicht!
In der Schweiz gilt: Die Wohnung muss bei Auszug gründlich gereinigt übergeben werden. Das geht weit über "besenrein" hinaus.
Was bedeutet das konkret?
Gemäss Schweizer Mietrecht (Art. 267 OR) muss die Wohnung in einem Zustand zurückgegeben werden, der dem "gewöhnlichen Gebrauch" entspricht. Konkret heisst das: gründlich gereinigt, aber nicht neuwertig. Die Abnutzung durch normalen Gebrauch ist erlaubt und darf Ihnen nicht in Rechnung gestellt werden.
Was Sie reinigen müssen, Raum für Raum
Küche (der häufigste Streitpunkt):
- Backofen innen und aussen (inkl. Bleche, Roste, Tür zwischen den Scheiben)
- Dunstabzugshaube inklusive Fettfilter
- Kühlschrank abgetaut, gereinigt und offen stehen lassen
- Gefrierfach komplett abgetaut
- Geschirrspüler innen (auch Sieb und Dichtung)
- Alle Schränke innen und aussen ausgewischt
- Arbeitsflächen, Rückwand und Fliesenspiegel fettfrei
- Spüle und Armaturen kalkfrei
- Abfluss frei und geruchsfrei
- Herdplatten streifenfrei gereinigt
Bad/WC:
- WC innen und aussen (auch hinter der Brille, Sockel, Spülkasten)
- Dusche/Badewanne inkl. Fugen und Dichtungen
- Lavabo und Armaturen kalkfrei
- Spiegel streifenfrei
- Glasduschwand kalkfrei
- Schränke innen und aussen
- Lüftungsgitter abgenommen und gereinigt
- Abflüsse frei (Haare entfernen!)
- Seifenhalter, Handtuchhalter gereinigt
Alle Räume:
- Böden gesaugt und feucht gewischt
- Fenster innen geputzt (Glas und Rahmen)
- Fensterbank innen und aussen
- Heizkörper gründlich abgestaubt (zwischen den Lamellen)
- Steckdosen und Lichtschalter gereinigt
- Türen, Rahmen und Zargen
- Einbauschränke innen und aussen
- Fussleisten abgewischt
- Rollläden/Storen-Lamellen bei Bedarf
Aussenbereich:
- Balkon/Terrasse gefegt und gewischt
- Keller besenrein und geräumt
- Waschküche (Ihr Anteil)
- Estrich geräumt (falls vorhanden)
- Veloraum/Abstellplatz geräumt
Was ist "normale Abnutzung"?
Das Schweizer Mietrecht unterscheidet klar zwischen normaler Abnutzung (die der Vermieter tragen muss) und übermässiger Abnutzung oder Schäden (die der Mieter zahlt).
Normale Abnutzung, dafür können Sie NICHT belastet werden:
- Leichte Vergilbung der Wände nach mehreren Jahren
- Minimale Gebrauchsspuren am Boden (leichte Kratzer bei Parkett)
- Leichte Verfärbung der Fugen im Bad
- Kleine Abriebspuren an Türrahmen und Schwellen
- Normale Patina an Armaturen
- Leichte Verfärbung von Kunststoffoberflächen
- Dübellöcher in normaler Menge (Faustregel: angemessene Bilder aufhängen)
Übermässige Abnutzung, das geht zu Ihren Lasten:
- Brandlöcher (Zigaretten)
- Tiefe Kratzer im Parkett (Möbelschäden)
- Wasserschäden durch eigene Schuld
- Starke Rauchverfärbungen an Wänden und Decken
- Schimmelbefall durch mangelhaftes Lüften
- Beschädigte Fliesen oder Armaturen
- Haustier-Schäden (Kratzspuren, Urinflecken)
Was Sie NICHT tun müssen
- Neu streichen, Ausser bei starker Verschmutzung oder Raucherwohnung. Nach 8-10 Jahren muss der Vermieter ohnehin neu streichen lassen (Lebensdauer gemäss Tabelle)
- Parkett abschleifen, Lebensdauer 15 Jahre. Normale Gebrauchsspuren sind erlaubt
- Dübellöcher zuspachteln, Bei normaler Menge und Grösse nicht nötig (viele tun es trotzdem, um Diskussionen zu vermeiden)
- Fenster aussen reinigen, Nur die Innenseite ist Ihre Pflicht
- Aussenreinigung von Storen, Gehört zur normalen Hauswartung
Lebensdauertabelle, Kennen Sie Ihre Rechte
Die paritätische Lebensdauertabelle definiert, wie lange Einrichtungsgegenstände halten sollen. Ist die Lebensdauer überschritten, zahlt der Vermieter den Ersatz, nicht Sie.
| Bestandteil | Lebensdauer |
|---|---|
| Wände (Anstrich, Tapete) | 8-10 Jahre |
| Teppichboden | 10 Jahre |
| Laminatboden | 15 Jahre |
| Parkett (Abschleifen) | 15 Jahre |
| Küchengeräte | 15-20 Jahre |
| Küchenschränke | 25 Jahre |
| Sanitäranlagen (Lavabo, WC) | 30 Jahre |
| Badewanne | 30 Jahre |
| Fenster | 30 Jahre |
Wann drohen Abzüge von der Kaution?
Die häufigsten Gründe für Kautionsabzüge:
Wie viel kann abgezogen werden?
Bei Reinigungsmängeln wird in der Regel der Betrag abgezogen, den eine Nachreinigung kosten würde. Das können CHF 200-800 sein, je nach Aufwand. Bei grösseren Schäden (z.B. Raucherwohnung) kann es deutlich mehr sein.
Die Abnahmegarantie, Ihre beste Absicherung
Eine professionelle Reinigung mit Abnahmegarantie ist die sicherste Option. Was eine Abnahmegarantie bedeutet:
So funktioniert sie:
Worauf Sie achten sollten:
- Gilt die Garantie auch am Wochenende? (Übergaben finden oft samstags statt)
- Wie schnell kann die Firma nachbessern? (Idealerweise innerhalb von 24 Stunden)
- Deckt die Garantie alle Reinigungsmängel? (Nicht aber vorherige Beschädigungen)
- Ist die Garantie schriftlich im Angebot festgehalten?
Was die Garantie NICHT abdeckt:
- Schäden, die nichts mit der Reinigung zu tun haben (Kratzer, Löcher, etc.)
- Mängel, die schon vor der Reinigung bestanden
- Fensteraussenseiten (in der Regel nicht im Leistungsumfang)
Selbst reinigen oder Profi beauftragen?
| Selbst reinigen | Professionelle Reinigung | |
|---|---|---|
| Kosten (3-Zi.) | CHF 50-100 (Material) | CHF 900-1'300 |
| Zeitaufwand | 8-12 Stunden | 4-6 Stunden (Profis) |
| Abnahmegarantie | Nein | Ja |
| Qualität | Variabel | Professionell |
| Risiko Abzüge | Hoch | Minimal |
| Stressfaktor | Hoch | Tief |
Wann sich der Profi lohnt:
- Wenn Sie wenig Erfahrung mit gründlicher Reinigung haben
- Bei starker Verkalkung oder Verschmutzung
- Wenn der Termin knapp ist
- Wenn Sie sich den Stress ersparen wollen
- Bei hoher Kaution (die Investition schützt Ihre Kaution)
Detaillierte Preise nach Wohnungsgrösse und Region finden Sie im Ratgeber Umzugsreinigung Kosten Schweiz.
Was tun bei ungerechtfertigten Abzügen?
Wenn Sie mit einem Kautionsabzug nicht einverstanden sind:
Die Übergabe selbst: Protokoll nicht vergessen
Die beste Reinigung nützt wenig, wenn bei der Übergabe nichts sauber dokumentiert wird. Gehen Sie mit der Verwaltung Raum für Raum durch und halten Sie jeden Befund sofort schriftlich fest: Die Vermieterschaft muss Mängel bei der Übergabe sofort geltend machen (Art. 267a OR), sonst verliert sie ihre Ansprüche. Fotografieren Sie alles Festgehaltene mit Datum.
Den kompletten Ablauf mit allen Rechten und Pflichten finden Sie im Leitfaden zur Wohnungsübergabe, dort gibt es auch ein Übergabeprotokoll als PDF-Druckvorlage mit Schlüsselliste, Mängelliste und Unterschriftenfeldern. Für die Vorbereitung hilft die Checkliste Wohnungsübergabe.
Fazit
Die Reinigung bei Auszug sollte gründlich sein, aber Sie müssen keine Neuwertig-Reinigung abliefern. Kennen Sie Ihre Rechte, nutzen Sie die Lebensdauertabelle und investieren Sie lieber in eine professionelle Reinigung mit Abnahmegarantie, als Kautionsabzüge zu riskieren.
Diese Daten zitieren
SwissOfferten. "Reinigung bei Auszug: Pflichten, Checkliste und Kaution 2026." swissofferten.ch, 2026. https://www.swissofferten.ch/blog/reinigung-bei-auszug-was-muss-ich
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Übergabeprotokoll für die Wohnungsübergabe
Das vollständige Protokoll zum Ausdrucken: Raum für Raum, mit Schlüsselliste, Mängelliste und Unterschriftenfeldern.
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