Reinigungskosten und Steuern: Ein Überblick
Wer in der Schweiz eine professionelle Reinigung beauftragt, stellt sich oft die Frage: Kann ich diese Kosten von den Steuern abziehen? Die Antwort hängt davon ab, ob es sich um geschäftliche oder private Ausgaben handelt — und in welchem Kanton Sie steuerpflichtig sind. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen und worauf Sie achten müssen.
Geschäftliche Reinigungskosten: Büroreinigung, Gewerbe und Praxen
Brauchen Sie eine Reinigung?
Erhalten Sie kostenlose und unverbindliche Angebote von geprüften Reinigungsfirmen aus Ihrer Region.
Kostenlose Offerten erhaltenGrundsatz: Geschäftsaufwand ist absetzbar
Für Unternehmen, Selbständigerwerbende und Freiberufler gilt eine klare Regel: Alle geschäftlich begründeten Reinigungskosten sind vollständig als Betriebsaufwand absetzbar. Das ergibt sich aus dem Grundsatz, dass geschäftsmässig begründeter Aufwand den steuerbaren Gewinn mindert (Art. 59 DBG, Art. 25 StHG).
Dazu gehören unter anderem:
- Büroreinigung — regelmässige Unterhaltsreinigung der Geschäftsräume
- Praxis- und Ladenreinigung — z. B. für Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder Verkaufsläden
- Gebäudereinigung — Treppenhäuser, Fassaden, Fenster von Geschäftsliegenschaften
- Baureinigung nach Umbau — wenn gewerblich genutzte Räume renoviert werden
- Grundreinigung — periodische Tiefenreinigungen im geschäftlichen Bereich
- Spezialreinigungen — z. B. Industriereinigung, Maschinenreinigung, Labordesinfektion
Was Sie als Beleg brauchen
Damit das Steueramt die Kosten akzeptiert, benötigen Sie:
Mischnutzung: Homeoffice und Wohngeschäft
Nutzen Sie einen Teil Ihrer Wohnung geschäftlich (z. B. Homeoffice, Praxisraum), können Sie den geschäftlichen Anteil der Reinigungskosten abziehen. Die Aufteilung erfolgt in der Regel proportional zur Fläche:
| Situation | Beispiel | Abzugsfähiger Anteil |
|---|---|---|
| Homeoffice 15 m² / Wohnung 100 m² | Gesamtreinigung CHF 600 | CHF 90 (15 %) |
| Praxis 40 m² / Liegenschaft 200 m² | Gesamtreinigung CHF 1'200 | CHF 240 (20 %) |
| Separates Büro (100 % geschäftlich) | Büroreinigung CHF 400 | CHF 400 (100 %) |
Wichtig: Der Pauschalabzug für Berufsauslagen (Art. 26 DBG) deckt bei Angestellten bereits übliche Kosten ab. Nur wenn Ihre effektiven Berufsauslagen die Pauschale übersteigen, lohnt sich die Einzeldeklaration.
Private Reinigungskosten: Was ist absetzbar?
Umzugsreinigung bei der Steuererklärung
Grundsätzlich sind private Reinigungskosten nicht steuerlich absetzbar. Sie gelten als Lebenshaltungskosten und mindern weder die Einkommenssteuer noch andere Abgaben.
Es gibt jedoch zwei Ausnahmen, bei denen Umzugskosten — und damit auch die Umzugsreinigung — geltend gemacht werden können:
Liegenschaftsunterhalt für Eigentümer
Besitzen Sie eine Liegenschaft und vermieten diese, können Sie die Unterhaltskosten — inklusive Reinigung — vom Mietertrag abziehen. Das betrifft insbesondere:
- Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus
- Fassadenreinigung
- Reinigung bei Mieterwechsel (sofern nicht dem Mieter belastet)
- Regelmässige Fensterreinigung der Aussenseiten
Auch bei selbstbewohntem Wohneigentum können gewisse Unterhaltskosten abgezogen werden, allerdings nicht die normale Wohnungsreinigung. Absetzbar sind nur werterhaltende Massnahmen, nicht die laufende Reinigung der eigenen Wohnung.
MWST auf Reinigungsdienstleistungen
Ein Punkt, der häufig vergessen wird: Professionelle Reinigungsdienstleistungen unterliegen in der Schweiz der Mehrwertsteuer. Der aktuelle MWST-Satz beträgt 8,1 % (Normalsatz). Für MWST-pflichtige Unternehmen ist das ein Vorteil, denn die auf Reinigungsrechnungen ausgewiesene Vorsteuer kann vom eigenen MWST-Betrag abgezogen werden (Vorsteuerabzug). Privatpersonen und nicht MWST-pflichtige Kleinunternehmen können diesen Abzug nicht geltend machen — sie zahlen den vollen Bruttobetrag.
Beispiel: Ein KMU zahlt CHF 1'000 netto für die monatliche Büroreinigung. Auf der Rechnung stehen CHF 81 MWST. Diese CHF 81 kann das Unternehmen als Vorsteuer abziehen. Die effektiven Nettokosten betragen somit nur CHF 1'000 — die MWST ist durchlaufend.
Kantonale Unterschiede beachten
Die steuerliche Behandlung kann je nach Kanton variieren, insbesondere bei folgenden Punkten:
| Thema | Kantonale Besonderheit |
|---|---|
| Pauschalabzug Berufsauslagen | Höhe variiert zwischen CHF 2'000 und CHF 4'000 je nach Kanton |
| Liegenschaftsunterhalt | Wahlrecht Pauschale vs. effektiv (Höhe der Pauschale kantonsabhängig) |
| Homeoffice-Abzug | Einige Kantone (z. B. Zürich) haben seit der Pandemie grosszügigere Regelungen |
| Umzugskostenabzug | Nicht alle Kantone akzeptieren beruflich bedingte Umzugskosten gleich grosszügig |
Empfehlung: Prüfen Sie die Wegleitung zur Steuererklärung Ihres Kantons oder fragen Sie bei Unsicherheiten Ihre Steuerverwaltung. Für grössere Beträge lohnt sich eine Beratung durch einen Treuhänder.
Praktische Tipps: So maximieren Sie Ihren Steuerabzug
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Umzugsreinigung meiner Mietwohnung von den Steuern abziehen?
In der Regel nein. Die Umzugsreinigung einer Mietwohnung gilt als private Lebenshaltungskosten. Nur wenn der Umzug beruflich zwingend notwendig war (z. B. Stellenwechsel in einen anderen Kanton), können die gesamten Umzugskosten — inklusive Reinigung — als Berufsauslagen deklariert werden.
Sind Reinigungskosten für mein KMU zu 100 % absetzbar?
Ja. Alle geschäftlich begründeten Reinigungskosten mindern als Betriebsaufwand den steuerbaren Gewinn vollständig. Voraussetzung sind ordnungsgemässe Belege und der nachweisbare Bezug zum Geschäft.
Lohnt es sich, die effektiven Berufsauslagen statt der Pauschale zu deklarieren?
Das hängt von der Höhe Ihrer tatsächlichen Berufsauslagen ab. Erst wenn die Summe aller effektiven Kosten (Arbeitsweg, Verpflegung, Berufskleidung, Weiterbildung, Homeoffice, beruflich bedingter Umzug etc.) die kantonale Pauschale übersteigt, lohnt sich die Einzeldeklaration. Berechnen Sie beide Varianten und wählen Sie die günstigere.
Fazit
Für Unternehmen und Selbständige sind Reinigungskosten klar und vollständig als Betriebsaufwand absetzbar. Privatpersonen haben nur in Ausnahmefällen — bei beruflich bedingtem Umzug oder als Liegenschaftseigentümer — die Möglichkeit zum Steuerabzug. Wichtig ist in jedem Fall: Belege aufbewahren, geschäftliche und private Kosten sauber trennen und die kantonalen Regelungen beachten.
Kosten senken, bevor Sie absetzen: Holen Sie über SwissOfferten kostenlos und unverbindlich mehrere Offerten für Ihre Büro- oder Gebäudereinigung ein. So finden Sie den besten Preis und haben gleichzeitig saubere Belege für Ihre Steuererklärung.
Passende Services
Reinigung in Ihrer Region
Newsletter abonnieren
Erhalten Sie kostenlose Tipps und Ratgeber rund um Reinigung und Haushalt.
Reinigung gesucht?
Erhalten Sie kostenlose Angebote von geprüften Reinigungsfirmen aus Ihrer Region.
Kostenlose Anfrage starten