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Ratgeber10 Min9. Februar 2026Aktualisiert am 25. Februar 2026vonKenan Piryol

Reinigungskosten steuerlich absetzen in der Schweiz: Was ist möglich?

Erfahren Sie, welche Reinigungskosten in der Schweiz steuerlich absetzbar sind, für Unternehmen, Selbständige und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Privatpersonen.

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Kenan Piryol

Gründer & Reinigungsmarkt-Experte

Kenan Piryol ist Gründer von SwissOfferten und analysiert den Schweizer Reinigungsmarkt seit 2024. Er berät Kunden und Partner zu Preisen, Qualitätsstandards und Markttrends.

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Reinigungskosten und Steuern: Ein Überblick

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Wer in der Schweiz eine professionelle Reinigung beauftragt, stellt sich oft die Frage: Kann ich diese Kosten von den Steuern abziehen? Die Antwort hängt davon ab, ob es sich um geschäftliche oder private Ausgaben handelt, und in welchem Kanton Sie steuerpflichtig sind. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen und worauf Sie achten müssen.

Geschäftliche Reinigungskosten: Büroreinigung, Gewerbe und Praxen

Grundsatz: Geschäftsaufwand ist absetzbar

Für Unternehmen, Selbständigerwerbende und Freiberufler gilt eine klare Regel: Alle geschäftlich begründeten Reinigungskosten sind vollständig als Betriebsaufwand absetzbar. Das ergibt sich aus dem Grundsatz, dass geschäftsmässig begründeter Aufwand den steuerbaren Gewinn mindert (Art. 59 DBG, Art. 25 StHG).

Dazu gehören unter anderem:

  • Büroreinigung, regelmässige Unterhaltsreinigung der Geschäftsräume
  • Praxis- und Ladenreinigung, z. B. für Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder Verkaufsläden
  • Gebäudereinigung, Treppenhäuser, Fassaden, Fenster von Geschäftsliegenschaften
  • Baureinigung nach Umbau, wenn gewerblich genutzte Räume renoviert werden
  • Grundreinigung, periodische Tiefenreinigungen im geschäftlichen Bereich
  • Spezialreinigungen, z. B. Industriereinigung, Maschinenreinigung, Labordesinfektion

Was Sie als Beleg brauchen

Damit das Steueramt die Kosten akzeptiert, benötigen Sie:

1Korrekte Rechnung mit Name und Adresse der Reinigungsfirma, UID-Nummer, Datum, Leistungsbeschrieb und Betrag (inkl. MWST)
2Zahlungsnachweis, Kontoauszug oder Quittung
3Zuordnung zum Geschäft, Die Reinigung muss eindeutig geschäftliche Räume betreffen
TippVerlangen Sie bei der Buchung immer eine detaillierte Rechnung. Pauschale Quittungen ohne Leistungsbeschrieb können vom Steueramt beanstandet werden.

Mischnutzung: Homeoffice und Wohngeschäft

Nutzen Sie einen Teil Ihrer Wohnung geschäftlich (z. B. Homeoffice, Praxisraum), können Sie den geschäftlichen Anteil der Reinigungskosten abziehen. Die Aufteilung erfolgt in der Regel proportional zur Fläche:

SituationBeispielAbzugsfähiger Anteil
Homeoffice 15 m² / Wohnung 100 m²Gesamtreinigung CHF 600CHF 90 (15 %)
Praxis 40 m² / Liegenschaft 200 m²Gesamtreinigung CHF 1'200CHF 240 (20 %)
Separates Büro (100 % geschäftlich)Büroreinigung CHF 400CHF 400 (100 %)

Wichtig: Der Pauschalabzug für Berufsauslagen (Art. 26 DBG) deckt bei Angestellten bereits übliche Kosten ab. Nur wenn Ihre effektiven Berufsauslagen die Pauschale übersteigen, lohnt sich die Einzeldeklaration.

Private Reinigungskosten: Was ist absetzbar?

Umzugsreinigung bei der Steuererklärung

Grundsätzlich sind private Reinigungskosten nicht steuerlich absetzbar. Sie gelten als Lebenshaltungskosten und mindern weder die Einkommenssteuer noch andere Abgaben.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen, bei denen Umzugskosten, und damit auch die Umzugsreinigung, geltend gemacht werden können:

1Beruflich bedingter Umzug als Angestellter: Wenn Sie aufgrund eines Stellenwechsels oder einer Versetzung umziehen müssen, können die Umzugskosten als Berufsauslagen deklariert werden. Die Umzugsreinigung zählt dann ebenfalls dazu. Der Abzug ist allerdings nur möglich, wenn der Umzug zwingend beruflich notwendig war (z. B. neue Arbeitsstelle in einem anderen Kanton).
1Selbständigerwerbende mit geschäftlichem Umzug: Wird ein Geschäftslokal gezügelt, sind die Umzugs- und Reinigungskosten als Betriebsaufwand absetzbar.

Liegenschaftsunterhalt für Eigentümer

Besitzen Sie eine Liegenschaft und vermieten diese, können Sie die Unterhaltskosten, inklusive Reinigung, vom Mietertrag abziehen. Das betrifft insbesondere:

  • Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus
  • Fassadenreinigung
  • Reinigung bei Mieterwechsel (sofern nicht dem Mieter belastet)
  • Regelmässige Fensterreinigung der Aussenseiten

Auch bei selbstbewohntem Wohneigentum können gewisse Unterhaltskosten abgezogen werden, allerdings nicht die normale Wohnungsreinigung. Absetzbar sind nur werterhaltende Massnahmen, nicht die laufende Reinigung der eigenen Wohnung.

MWST auf Reinigungsdienstleistungen

Ein Punkt, der häufig vergessen wird: Professionelle Reinigungsdienstleistungen unterliegen in der Schweiz der Mehrwertsteuer. Der aktuelle MWST-Satz beträgt 8,1 % (Normalsatz). Für MWST-pflichtige Unternehmen ist das ein Vorteil, denn die auf Reinigungsrechnungen ausgewiesene Vorsteuer kann vom eigenen MWST-Betrag abgezogen werden (Vorsteuerabzug). Privatpersonen und nicht MWST-pflichtige Kleinunternehmen können diesen Abzug nicht geltend machen, sie zahlen den vollen Bruttobetrag.

Beispiel: Ein KMU zahlt CHF 1'000 netto für die monatliche Büroreinigung. Auf der Rechnung stehen CHF 81 MWST. Diese CHF 81 kann das Unternehmen als Vorsteuer abziehen. Die effektiven Nettokosten betragen somit nur CHF 1'000, die MWST ist durchlaufend.

Kantonale Unterschiede beachten

Die steuerliche Behandlung kann je nach Kanton variieren, insbesondere bei folgenden Punkten:

ThemaKantonale Besonderheit
Pauschalabzug BerufsauslagenHöhe variiert zwischen CHF 2'000 und CHF 4'000 je nach Kanton
LiegenschaftsunterhaltWahlrecht Pauschale vs. effektiv (Höhe der Pauschale kantonsabhängig)
Homeoffice-AbzugEinige Kantone (z. B. Zürich) haben seit der Pandemie grosszügigere Regelungen
UmzugskostenabzugNicht alle Kantone akzeptieren beruflich bedingte Umzugskosten gleich grosszügig

Empfehlung: Prüfen Sie die Wegleitung zur Steuererklärung Ihres Kantons oder fragen Sie bei Unsicherheiten Ihre Steuerverwaltung. Für grössere Beträge lohnt sich eine Beratung durch einen Treuhänder.

Praktische Tipps: So maximieren Sie Ihren Steuerabzug

1Rechnungen immer aufbewahren, Archivieren Sie alle Rechnungen für Reinigungsdienstleistungen mindestens 10 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen)
2Geschäftlich und privat trennen, Lassen Sie Büro- und Privaträume separat reinigen und separat abrechnen
3Effektive Kosten vs. Pauschale vergleichen, Rechnen Sie nach, ob die Einzeldeklaration der Berufsauslagen günstiger ist als der Pauschalabzug
4Bei Eigentümern: Pauschale vs. effektiver Unterhalt, Wählen Sie jedes Jahr die günstigere Variante (Wechsel ist jährlich möglich)
5Offerten vergleichen, Kosten senken, Über SwissOfferten erhalten Sie kostenlos mehrere Offerten von geprüften Reinigungsfirmen und können die günstigste Lösung wählen

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Umzugsreinigung meiner Mietwohnung von den Steuern abziehen?

In der Regel nein. Die Umzugsreinigung einer Mietwohnung gilt als private Lebenshaltungskosten. Nur wenn der Umzug beruflich zwingend notwendig war (z. B. Stellenwechsel in einen anderen Kanton), können die gesamten Umzugskosten, inklusive Reinigung, als Berufsauslagen deklariert werden.

Sind Reinigungskosten für mein KMU zu 100 % absetzbar?

Ja. Alle geschäftlich begründeten Reinigungskosten mindern als Betriebsaufwand den steuerbaren Gewinn vollständig. Voraussetzung sind ordnungsgemässe Belege und der nachweisbare Bezug zum Geschäft.

Lohnt es sich, die effektiven Berufsauslagen statt der Pauschale zu deklarieren?

Das hängt von der Höhe Ihrer tatsächlichen Berufsauslagen ab. Erst wenn die Summe aller effektiven Kosten (Arbeitsweg, Verpflegung, Berufskleidung, Weiterbildung, Homeoffice, beruflich bedingter Umzug etc.) die kantonale Pauschale übersteigt, lohnt sich die Einzeldeklaration. Berechnen Sie beide Varianten und wählen Sie die günstigere.

Fazit

Für Unternehmen und Selbständige sind Reinigungskosten klar und vollständig als Betriebsaufwand absetzbar. Privatpersonen haben nur in Ausnahmefällen, bei beruflich bedingtem Umzug oder als Liegenschaftseigentümer, die Möglichkeit zum Steuerabzug. Wichtig ist in jedem Fall: Belege aufbewahren, geschäftliche und private Kosten sauber trennen und die kantonalen Regelungen beachten.

Kosten senken, bevor Sie absetzen: Holen Sie über SwissOfferten kostenlos und unverbindlich mehrere Offerten für Ihre Büro- oder Gebäudereinigung ein. So finden Sie den besten Preis und haben gleichzeitig saubere Belege für Ihre Steuererklärung.

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Diese Daten zitieren
SwissOfferten. "Reinigungskosten steuerlich absetzen in der Schweiz: Was ist möglich?." swissofferten.ch, 2026. https://www.swissofferten.ch/blog/reinigung-steuerlich-absetzen-schweiz

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Umzugsreinigung meiner Mietwohnung von den Steuern abziehen?
In der Regel nein. Die Umzugsreinigung einer Mietwohnung gilt als private Lebenshaltungskosten. Nur wenn der Umzug beruflich zwingend notwendig war (z. B. Stellenwechsel in einen anderen Kanton), können die gesamten Umzugskosten, inklusive Reinigung, als Berufsauslagen deklariert werden.
Sind Reinigungskosten für mein KMU zu 100 % absetzbar?
Ja. Alle geschäftlich begründeten Reinigungskosten mindern als Betriebsaufwand den steuerbaren Gewinn vollständig. Voraussetzung sind ordnungsgemässe Belege und der nachweisbare Bezug zum Geschäft.
Lohnt es sich, die effektiven Berufsauslagen statt der Pauschale zu deklarieren?
Das hängt von der Höhe Ihrer tatsächlichen Berufsauslagen ab. Erst wenn die Summe aller effektiven Kosten die kantonale Pauschale übersteigt, lohnt sich die Einzeldeklaration. Berechnen Sie beide Varianten und wählen Sie die günstigere.

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