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Ratgeber10 Min11. Januar 2026Aktualisiert am 5. September 2026vonKenan Piryol

Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Kosten und Reinigungsplan 2026

Alles zur Treppenhausreinigung in Mehrfamilienhäusern: Wer ist verantwortlich, was kostet es und wie oft sollte gereinigt werden?

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Kenan Piryol

Gründer & Reinigungsmarkt-Experte

Kenan Piryol ist Gründer von SwissOfferten und analysiert den Schweizer Reinigungsmarkt seit 2024. Er berät Kunden und Partner zu Preisen, Qualitätsstandards und Markttrends.

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Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Der komplette Ratgeber

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Das Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Mehrfamilienhauses. Es ist der Bereich, den alle Bewohner und Besucher täglich nutzen, und der entsprechend beansprucht wird. Schmutz, Staub und Abrieb von Schuhen setzen dem Treppenhaus zu. Eine regelmässige und professionelle Reinigung sorgt nicht nur für ein gepflegtes Erscheinungsbild, sondern erhält auch den Wert der Liegenschaft. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über Kosten, Pflichten und die optimale Organisation der Treppenhausreinigung.

Das Wichtigste in Kürze: Verantwortlich für die Organisation der Treppenhausreinigung ist der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung; die Kosten dürfen als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Bei wöchentlicher Reinigung kostet ein Einsatz je nach Grösse der Liegenschaft CHF 80-600, pro Mietpartei entspricht das monatlich CHF 35-140. Das häufigste Modell ist die beauftragte Reinigungsfirma: Über eine kostenlose Anfrage können Sie eine passende professionelle Reinigungsfirma finden und Offerten für Ihre Liegenschaft vergleichen.

Wer ist für die Treppenhausreinigung verantwortlich?

In der Schweiz gibt es verschiedene Modelle für die Treppenhausreinigung:

1. Professionelle Reinigungsfirma (häufigstes Modell)

Die Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft beauftragt eine Reinigungsfirma. Die Kosten werden über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt. Dieses Modell ist am weitesten verbreitet, da es zuverlässig ist und Konflikte unter Mietern vermeidet.

2. Hauswartung

Verfügt die Liegenschaft über einen Hauswart, übernimmt dieser oft auch die Treppenhausreinigung. Die Kosten sind in der Hauswart-Pauschale enthalten.

3. Turnusmässige Reinigung durch Mieter

In manchen älteren Mietverträgen ist geregelt, dass die Mieter abwechselnd das Treppenhaus reinigen. Dieses Modell führt häufig zu Streitigkeiten und wird von den meisten Hausverwaltungen nicht mehr empfohlen.

Rechtliche Grundlage:

Gemäss Schweizer Mietrecht (OR Art. 256-259) ist der Vermieter verpflichtet, das Mietobjekt in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch die Reinigung gemeinschaftlich genutzter Bereiche. Die Kosten können als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Kosten für die Treppenhausreinigung

LiegenschaftsgrösseWöchentliche Reinigung14-tägliche ReinigungMonatliche Reinigung
3-4 Parteien (2-3 Stockwerke)CHF 80-140 / EinsatzCHF 80-140 / EinsatzCHF 100-160 / Einsatz
5-8 Parteien (3-5 Stockwerke)CHF 120-220 / EinsatzCHF 120-220 / EinsatzCHF 150-250 / Einsatz
9-15 Parteien (4-6 Stockwerke)CHF 180-350 / EinsatzCHF 180-350 / EinsatzCHF 220-400 / Einsatz
16+ Parteien (Grossüberbauung)CHF 300-600 / EinsatzCHF 300-600 / EinsatzCHF 350-700 / Einsatz

Monatliche Kosten pro Mietpartei (bei wöchentlicher Reinigung):

Anzahl ParteienKosten pro Partei / Monat
4 ParteienCHF 80-140
6 ParteienCHF 60-110
8 ParteienCHF 50-90
12 ParteienCHF 40-75
16 ParteienCHF 35-65

Zusatzleistungen und deren Kosten:

  • Fensterreinigung Treppenhaus: CHF 50-150 pro Einsatz
  • Liftkabinenreinigung: CHF 30-60 pro Einsatz
  • Briefkastenanlage reinigen: CHF 20-40 pro Einsatz
  • Kellergang reinigen: CHF 40-80 pro Einsatz
  • Grundreinigung (jährlich): CHF 300-800

Die jährliche Grundreinigung ist eine andere Leistung als der wöchentliche Unterhalt und wird auch anders kalkuliert. Was sie umfasst und welche Faktoren ihren Preis treiben, steht im Ratgeber zu den Kosten einer Grundreinigung.

Was umfasst eine professionelle Treppenhausreinigung?

Standardleistungen (Unterhaltsreinigung):

  • Kehren und Wischen aller Treppenstufen
  • Feuchtaufnahme der Böden auf allen Stockwerken
  • Reinigung der Handläufe und Geländer
  • Abstauben der Fensterbänke
  • Entfernen von Spinnweben
  • Reinigung des Eingangsbereichs
  • Entleeren von Papierkörben (falls vorhanden)

Erweiterte Leistungen (periodisch):

  • Fensterreinigung
  • Reinigung der Lampen und Leuchten
  • Reinigung der Briefkastenanlage
  • Liftreinigung (Kabine, Türen, Schächte)
  • Grundreinigung der Böden (Hartbelag)
  • Reinigung der Kellerabgänge

Empfohlene Reinigungsintervalle

BereichEmpfohlene Frequenz
Treppenstufen & BödenWöchentlich (hohe Frequenz) bis 14-täglich
Handläufe & GeländerWöchentlich
EingangsbereichWöchentlich
Fenster TreppenhausMonatlich bis quartalsweise
LiftWöchentlich
BeleuchtungQuartalsweise
Grundreinigung1-2x jährlich
KellerabgangMonatlich

Tipps für Hausverwaltungen und Eigentümer

1. Klare Leistungsbeschreibung vereinbaren

Definieren Sie genau, was gereinigt werden soll, in welcher Frequenz und mit welchen Qualitätsstandards. Ein schriftliches Pflichtenheft vermeidet Missverständnisse.

2. Regelmässige Qualitätskontrollen

Führen Sie stichprobenartig Kontrollen durch oder beauftragen Sie den Hauswart damit. Dokumentieren Sie die Ergebnisse.

3. Feedback-Kanal für Mieter einrichten

Ermöglichen Sie es Mietern, Reinigungsmängel zu melden. Das steigert die Zufriedenheit und hilft, Probleme frühzeitig zu erkennen.

4. Schmutzschleusen im Eingangsbereich

Hochwertige Schmutzmatten im Eingangsbereich können den Reinigungsaufwand um bis zu 30 % reduzieren. Die Investition lohnt sich schnell.

5. Saisonale Anpassungen

In den Wintermonaten (Nässe, Streusalz) und im Herbst (Laub) ist eine höhere Reinigungsfrequenz sinnvoll. Vereinbaren Sie mit Ihrem Reinigungspartner eine flexible Regelung.

Treppenhausreinigung im Mietrecht

Einige wichtige Punkte aus mietrechtlicher Perspektive:

  • Nebenkostenabrechnung: Die Kosten für die Treppenhausreinigung sind umlagefähig und können in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen werden. Voraussetzung: Die Umlage ist im Mietvertrag vereinbart.
  • Kein einseitiger Wechsel: Der Vermieter kann nicht einseitig von der Mieterturnus-Reinigung auf eine professionelle Reinigung wechseln und die Kosten umlegen, ohne den Mietvertrag anzupassen.
  • Mängelrüge: Ist die Treppenhausreinigung mangelhaft, können Mieter dies als Mangel rügen. Der Vermieter muss dann Abhilfe schaffen.

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SwissOfferten. "Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Kosten und Reinigungsplan 2026." swissofferten.ch, 2026. https://www.swissofferten.ch/blog/treppenhausreinigung-mehrfamilienhaus

Häufig gestellte Fragen

Wie oft sollte das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus gereinigt werden?
Die empfohlene Frequenz hängt von der Anzahl der Parteien und der Nutzung ab. Bei Liegenschaften mit 6+ Parteien empfiehlt sich eine wöchentliche Reinigung. Bei kleineren Häusern kann eine 14-tägliche Reinigung ausreichend sein. In den Wintermonaten ist eine höhere Frequenz ratsam.
Wer bezahlt die Treppenhausreinigung, Mieter oder Vermieter?
Die Kosten für die Treppenhausreinigung können als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Der Vermieter ist jedoch für die Organisation und Durchführung verantwortlich.
Was kostet die Treppenhausreinigung pro Mietpartei und Monat?
Bei wöchentlicher Reinigung liegen die Kosten pro Mietpartei je nach Hausgrösse zwischen CHF 35 und CHF 140 pro Monat. Je mehr Parteien sich die Kosten teilen, desto günstiger wird es pro Partei.
Können Mieter die Treppenhausreinigung selbst übernehmen?
Ja, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart ist. Dieses Modell (Putzturnus) führt jedoch häufig zu Konflikten, wenn einzelne Mieter ihre Pflicht vernachlässigen. Die meisten Hausverwaltungen bevorzugen heute eine professionelle Reinigungsfirma.

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