Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Der komplette Ratgeber
Das Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Mehrfamilienhauses. Es ist der Bereich, den alle Bewohner und Besucher täglich nutzen – und der entsprechend beansprucht wird. Schmutz, Staub und Abrieb von Schuhen setzen dem Treppenhaus zu. Eine regelmässige und professionelle Reinigung sorgt nicht nur für ein gepflegtes Erscheinungsbild, sondern erhält auch den Wert der Liegenschaft. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über Kosten, Pflichten und die optimale Organisation der Treppenhausreinigung.
Wer ist für die Treppenhausreinigung verantwortlich?
In der Schweiz gibt es verschiedene Modelle für die Treppenhausreinigung:
1. Professionelle Reinigungsfirma (häufigstes Modell)
Die Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft beauftragt eine Reinigungsfirma. Die Kosten werden über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt. Dieses Modell ist am weitesten verbreitet, da es zuverlässig ist und Konflikte unter Mietern vermeidet.
2. Hauswartung
Verfügt die Liegenschaft über einen Hauswart, übernimmt dieser oft auch die Treppenhausreinigung. Die Kosten sind in der Hauswart-Pauschale enthalten.
3. Turnusmässige Reinigung durch Mieter
In manchen älteren Mietverträgen ist geregelt, dass die Mieter abwechselnd das Treppenhaus reinigen. Dieses Modell führt häufig zu Streitigkeiten und wird von den meisten Hausverwaltungen nicht mehr empfohlen.
Rechtliche Grundlage:
Gemäss Schweizer Mietrecht (OR Art. 256–259) ist der Vermieter verpflichtet, das Mietobjekt in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch die Reinigung gemeinschaftlich genutzter Bereiche. Die Kosten können als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Kosten für die Treppenhausreinigung
| Liegenschaftsgrösse | Wöchentliche Reinigung | 14-tägliche Reinigung | Monatliche Reinigung |
|---|---|---|---|
| 3–4 Parteien (2–3 Stockwerke) | CHF 80 – 140 / Einsatz | CHF 80 – 140 / Einsatz | CHF 100 – 160 / Einsatz |
| 5–8 Parteien (3–5 Stockwerke) | CHF 120 – 220 / Einsatz | CHF 120 – 220 / Einsatz | CHF 150 – 250 / Einsatz |
| 9–15 Parteien (4–6 Stockwerke) | CHF 180 – 350 / Einsatz | CHF 180 – 350 / Einsatz | CHF 220 – 400 / Einsatz |
| 16+ Parteien (Grossüberbauung) | CHF 300 – 600 / Einsatz | CHF 300 – 600 / Einsatz | CHF 350 – 700 / Einsatz |
Monatliche Kosten pro Mietpartei (bei wöchentlicher Reinigung):
| Anzahl Parteien | Kosten pro Partei / Monat |
|---|---|
| 4 Parteien | CHF 80 – 140 |
| 6 Parteien | CHF 60 – 110 |
| 8 Parteien | CHF 50 – 90 |
| 12 Parteien | CHF 40 – 75 |
| 16 Parteien | CHF 35 – 65 |
Zusatzleistungen und deren Kosten:
- Fensterreinigung Treppenhaus: CHF 50–150 pro Einsatz
- Liftkabinenreinigung: CHF 30–60 pro Einsatz
- Briefkastenanlage reinigen: CHF 20–40 pro Einsatz
- Kellergang reinigen: CHF 40–80 pro Einsatz
- Grundreinigung (jährlich): CHF 300–800
Was umfasst eine professionelle Treppenhausreinigung?
Standardleistungen (Unterhaltsreinigung):
- Kehren und Wischen aller Treppenstufen
- Feuchtaufnahme der Böden auf allen Stockwerken
- Reinigung der Handläufe und Geländer
- Abstauben der Fensterbänke
- Entfernen von Spinnweben
- Reinigung des Eingangsbereichs
- Entleeren von Papierkörben (falls vorhanden)
Erweiterte Leistungen (periodisch):
- Fensterreinigung
- Reinigung der Lampen und Leuchten
- Reinigung der Briefkastenanlage
- Liftreinigung (Kabine, Türen, Schächte)
- Grundreinigung der Böden (Hartbelag)
- Reinigung der Kellerabgänge
Empfohlene Reinigungsintervalle
| Bereich | Empfohlene Frequenz |
|---|---|
| Treppenstufen & Böden | Wöchentlich (hohe Frequenz) bis 14-täglich |
| Handläufe & Geländer | Wöchentlich |
| Eingangsbereich | Wöchentlich |
| Fenster Treppenhaus | Monatlich bis quartalsweise |
| Lift | Wöchentlich |
| Beleuchtung | Quartalsweise |
| Grundreinigung | 1–2x jährlich |
| Kellerabgang | Monatlich |
Tipps für Hausverwaltungen und Eigentümer
1. Klare Leistungsbeschreibung vereinbaren
Definieren Sie genau, was gereinigt werden soll, in welcher Frequenz und mit welchen Qualitätsstandards. Ein schriftliches Pflichtenheft vermeidet Missverständnisse.
2. Regelmässige Qualitätskontrollen
Führen Sie stichprobenartig Kontrollen durch oder beauftragen Sie den Hauswart damit. Dokumentieren Sie die Ergebnisse.
3. Feedback-Kanal für Mieter einrichten
Ermöglichen Sie es Mietern, Reinigungsmängel zu melden. Das steigert die Zufriedenheit und hilft, Probleme frühzeitig zu erkennen.
4. Schmutzschleusen im Eingangsbereich
Hochwertige Schmutzmatten im Eingangsbereich können den Reinigungsaufwand um bis zu 30 % reduzieren. Die Investition lohnt sich schnell.
5. Saisonale Anpassungen
In den Wintermonaten (Nässe, Streusalz) und im Herbst (Laub) ist eine höhere Reinigungsfrequenz sinnvoll. Vereinbaren Sie mit Ihrem Reinigungspartner eine flexible Regelung.
Treppenhausreinigung im Mietrecht
Einige wichtige Punkte aus mietrechtlicher Perspektive:
- Nebenkostenabrechnung: Die Kosten für die Treppenhausreinigung sind umlagefähig und können in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen werden. Voraussetzung: Die Umlage ist im Mietvertrag vereinbart.
- Kein einseitiger Wechsel: Der Vermieter kann nicht einseitig von der Mieterturnus-Reinigung auf eine professionelle Reinigung wechseln und die Kosten umlegen, ohne den Mietvertrag anzupassen.
- Mängelrüge: Ist die Treppenhausreinigung mangelhaft, können Mieter dies als Mangel rügen. Der Vermieter muss dann Abhilfe schaffen.
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Häufig gestellte Fragen
Wie oft sollte das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus gereinigt werden?
Wer bezahlt die Treppenhausreinigung – Mieter oder Vermieter?
Was kostet die Treppenhausreinigung pro Mietpartei und Monat?
Können Mieter die Treppenhausreinigung selbst übernehmen?
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