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FAQ

Reinigung und Mietrecht — Häufige Fragen

Welche Reinigungspflichten haben Mieter beim Auszug? Was gilt bei der Wohnungsabnahme? Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten mietrechtlichen Fragen rund um Reinigung in der Schweiz.

Bin ich als Mieter verpflichtet, beim Auszug eine professionelle Reinigung zu machen?

Das Gesetz verlangt keine professionelle Reinigung, sondern die Rückgabe in ordnungsgemässem Zustand (OR Art. 267). In der Praxis akzeptieren die meisten Vermieter aber nur eine professionelle Reinigung mit Abnahmegarantie.

Was passiert, wenn ich die Reinigung selbst mache und die Abnahme nicht bestehe?

Der Vermieter kann die Nachbesserung auf Ihre Kosten durchführen lassen. Dies ist oft teurer als eine professionelle Reinigung von Anfang an, da Sondertermine und Eilzuschläge anfallen können.

Welche Bereiche müssen bei der Wohnungsübergabe sauber sein?

Alle Räume inklusive Küche (Backofen, Kühlschrank, Abzugshaube), Bad (Fugen, Armaturen), Fenster (innen und aussen), Böden, Abstellraum, Keller und allfälliger Balkon müssen sauber sein. Auch Storen und Jalousien gehören dazu.

Was ist der Unterschied zwischen normaler Abnutzung und Schäden?

Normale Abnutzung (z.B. leichte Gebrauchsspuren am Boden, verblasste Wandfarbe) geht zulasten des Vermieters. Schäden (z.B. Brandlöcher, tiefe Kratzer, Schimmelbefall durch falsches Lüften) muss der Mieter beheben oder bezahlen.

Kann der Vermieter eine bestimmte Reinigungsfirma vorschreiben?

Nein, der Vermieter darf keine bestimmte Firma vorschreiben. Sie haben freie Wahl, solange das Ergebnis den Anforderungen entspricht. Eine Abnahmegarantie gibt beiden Seiten Sicherheit.

Was tun, wenn der Vermieter die gereinigte Wohnung nicht abnimmt?

Bei einer Reinigung mit Abnahmegarantie kommt die Firma zurück und bessert nach. Ohne Garantie können Sie die Mängel selbst beheben oder den Fall bei der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietsachen vorbringen.

Muss ich beim Auszug die Wände streichen?

Nur wenn Sie die Wände in einer anderen Farbe gestrichen haben oder übermässige Abnutzung vorliegt (z.B. starke Rauchverfärbung). Normale Gebrauchsspuren wie Dübellöcher oder leichte Verfärbungen fallen unter die übliche Abnützung.

Wann muss das Mängelprotokoll erstellt werden?

Bei der Wohnungsübergabe erstellen Mieter und Vermieter gemeinsam ein Übergabeprotokoll. Mängel müssen sofort festgehalten werden. Beide Parteien unterschreiben das Protokoll. Fotos als Beweismittel sind empfehlenswert.

Kann ich Reinigungskosten von der Mietkaution abziehen lassen?

Nein, Sie können die Kosten nicht selbst abziehen. Allerdings kann der Vermieter Reinigungskosten von der Kaution einbehalten, wenn die Wohnung nicht ordnungsgemäss gereinigt übergeben wurde. Daher lohnt sich eine professionelle Reinigung vorab.

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