Praxisreinigung Checkliste — Hygiene-Standards einhalten
Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Therapieräume unterliegen strengen Hygienevorschriften. Diese Checkliste orientiert sich an den Empfehlungen von Swissnoso und dem BAG und deckt alle Bereiche einer professionellen Praxisreinigung ab.
10 Schritte zur perfekten Reinigung
Schutzausrüstung anlegen
Einweghandschuhe, Schürze und ggf. Mundschutz tragen. Reinigungspersonal muss in Hygienevorschriften geschult sein.
Behandlungsräume: Oberflächen desinfizieren
Behandlungsliege, Geräte-Oberflächen, Arbeitsflächen und Ablagen mit VAH-gelistetem Flächendesinfektionsmittel wischdesinfizieren.
Behandlungsräume: Kontaktflächen
Türgriffe, Lichtschalter, Schubladengriffe und Armstützen gezielt desinfizieren. Einwirkzeit des Desinfektionsmittels beachten.
Wartezimmer reinigen
Stühle, Zeitschriftentisch, Empfangstresen und Garderobe abwischen. Spielzeug in Kinderecke regelmässig desinfizieren.
Sanitäranlagen: Desinfizierende Reinigung
WC, Lavabo und Armaturen mit Desinfektionsreiniger behandeln. Seifenspender, Papiertuchhalter und Abfallbehälter auffüllen.
Böden feucht desinfizieren
Alle Böden mit Desinfektionslösung im Wischverfahren reinigen. Kein Kehren (Staubaufwirbelung) — erst saugen, dann wischen.
Medizinischer Abfall entsorgen
Kontaminierte Abfälle gemäss Abfallverordnung entsorgen. Kanülenbehälter, Abwurfbehälter und spezielle Abfallsäcke verwenden.
Lüftung und Klimaanlage
Lüftungsgitter abstauben und reinigen. Filter gemäss Wartungsplan prüfen. Räume nach der Reinigung gründlich lüften.
Materialbestände auffüllen
Handdesinfektionsmittel, Einweghandschuhe, Papierrollen und Reinigungsmittel kontrollieren und nachfüllen.
Reinigungsprotokoll ausfüllen
Datum, Uhrzeit und Unterschrift im Reinigungsprotokoll dokumentieren. Bei Audits durch Kantonsarzt dient dies als Nachweis.
Profi-Tipps
- Reinigung immer nach der letzten Sprechstunde durchführen — nie während des Patientenbetriebs.
- Farb-codierte Tücher verwenden: Rot für Sanitär, Blau für Behandlungsräume, Gelb für Allgemeinbereiche.
- Desinfektionsmittel müssen BAG/Swissmedic-konform und VAH-gelistet sein.
- Wöchentliche Tiefenreinigung zusätzlich zur täglichen Unterhaltsreinigung einplanen.
- Reinigungsprotokoll mindestens 5 Jahre aufbewahren (gesetzliche Aufbewahrungspflicht).
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